Neue Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit erlassen: Verordnung
Die Verodnung ist seit 15. März gültig. Danach sind die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 – wie derzeit für Mannheim ausgewiesen – weiterhin nur in präsenzloser Form gestattet. Angebote der Jugendsozialarbeit (§ 13, SGB VIII) sind weiterhin zulässig, allerdings mit einer Begrenzung der Teilnehmer*innenzahl.