Angebote der Jugendarbeit müssen ab dem 16. Dezember ausgesetzt werden
Das Verbot für gruppenbezogene Veranstaltungen und Angebote gilt ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021.
Wie bereits in den Medien kommuniziert, werden weitere Einrichtungen geschlossen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren. Damit können auch die noch bestehenden Angebote der Jugendarbeit nicht mehr fortgeführt werden.
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