Hygienekonzept der Jugendarbeit

Hygienekonzept der Jugendarbeit

Die Jugendförderung Mannheim aktualisiert regelmäßig ihre Maßnahmen für ihre Einrichtungen und Angebote

Mit Beschluss vom 26. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen sind seit dem 1. März 2021 in Kraft getreten: Corona-Verordnung und aktuelle Änderungen

Sofern die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen die Abteilung Jugendförderung des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt betreffen, wird das Hygienkonzept der Jugendarbeit zeitnah angepasst. Das aktuelle Hygienekonzept findet sich hier: Hygienemaßnahmen der Jugendförderung

Der vorliegende Hygieneplan dient als Grundlage zur Umsetzung der Hygienekonzepte in den jeweiligen Einrichtungen/Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Abteilung Jugendförderung im Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt. Alle Beschäftigten sind aufgefordert, den Hygieneplan zu berücksichtigen und die Besucher*innen zur Einhaltung der Hygieneregeln anzuhalten.

Ausreichende und für die Zielgruppe gut verständliche Aushänge zu den Themen Abstand, Husten- und Niesetikette sowie Händereinigung sind an den entsprechenden Orten gut sichtbar anzubringen. Die Versorgung mit Hygiene, Reinigungs- und Desinfektions-materialien muss geregelt und sichergestellt sein.

Grundsätzliche Hygiene-Regeln/wichtigste Maßnahmen (für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen)

  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Händehygiene: mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Flüssigseife waschen, Handdesinfektionsmittel sind nur dann einzusetzen, wenn Wasser und Flüssigseife nicht zur Verfügung stehen.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht Mund, Augen und Nase anfassen.
  • Niesen/Husten in die Ellenbeuge (nicht in die Hand) oder in Einmaltaschentücher, die anschließend sofort entsorgt werden. Beim Niesen, Schnäuzen und Husten größtmöglichen Abstand wahren und am besten von anderen Personen wegdrehen.
  • Die Anzahl der Teilnehmenden bei Angeboten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wird auf maximal 30 Personen innerhalb der Einrichtungen und auf maximal 50 Personen im Freien (Freigelände der Einrichtungen) begrenzt (inkl. pädagogischem Personal). Die Anzahl der maximal möglichen Teilnehmer*innen wir weiter reduziert, wenn das vorhandene Raumangebot die Umsetzung der Abstandsempfehlung nicht möglich macht.
  • Die Anzahl der Teilnehmenden bei Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit wird auf maximal 30 Personen und auf maximal 50 Personen im Freien (Freigelände der Einrichtungen) Die Anzahl der maximal möglichen Teilnehmer*innen wir weiter reduziert, wenn das vorhandene Raumangebot die Umsetzung der Abstandsempfehlung nicht möglich macht.
  • Es werden feste Gruppen[1] Ein Wechsel zwischen Gruppen ist nicht möglich.
  • Bei Angeboten im öffentlichen Raum darf die Gesamtzahl der Teilnehmer*innen 10 Personen (inkl. Betreuungspersonen) nicht überschreiten.
  • Regelungen zum Ausschluss von der Teilnahme und Betreuung sind strikt zu beachten:
    • Wer Symptome eines Atemwegsinfekt oder erhöhte Temperatur aufweist und/oder im Kontakt zu einer mit SARS-COV-2 infizierten Person steht oder stand (Kontaktperson Kategorie 1, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind) sowie besonders gefährdete Kinder/Jugendliche mit Vorerkrankungen (z.B. Erkrankung der Lunge, Mukoviszidose, Krebs, Organspende …) dürfen die Einrichtung nicht betreten und sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Für die Besucher*innen von Einrichtungen und Veranstaltungen der Jugendförderung sowie für Mitarbeiter*innen besteht die Verpflichtung, durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wo immer möglich, ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, um das Infektionsrisiko zu minimieren (Abstandsempfehlung).

[1] Unter einer „festen Gruppe“ ist folgendes zu verstehen: Es handelt sich um bis zu dreißig identische Personen, die ein ein- oder mehrtägiges Angebot der Jugendförderung in einem festgelegten Zeitraum nutzen (zum Beispiel: Offenes Spielangebot im Jugendhaus zwischen 15.00 und 17.00 Uhr). Wenn einzelne Personen die Gruppe früher verlassen, dann kann der frei werdende Platz nicht durch eine andere Person aufgefüllt werden. Wenn mehrere feste Gruppen parallel angeboten werden, dann ist darauf zu achten, dass sich die Gruppen nicht untereinander mischen.

Mannheim, 08. Februar 2021
Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt
Abteilung Jugendförderung

Die Hygienemaßnahmen und detailierte Empfehlungen/Hygienehinweise können als .pdf abgerufen werden: Hygienemaßnahmen der Jugendförderung

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